Corona Schutzprogramm



Corona Schutzprogramm

Schutzkonzept für den Betrieb von "Brot und Rosen", Kloster St. Elisabeth, Schaan
Zur Vermeidung von Corona-Ansteckungen
 
Gültig ab 18. Dezember 2021
 
Massnahmen zur Einhaltung der Hygiene- und Verhaltensregeln der Liechtensteinischen Regierung bei Präsenzveranstaltungen zum Schutz der Teilnehmenden und Mitarbeitenden

In allen öffentlich zugänglichen Räumen gilt Maskenpflicht!

 
  1. Massnahmen zur Einhaltung der Vorgaben betreffend soziale Distanz
In den Kurs- und Gruppenräumen sowie in den Aufenthaltsräumen werden die Sitzgelegenheiten so eingerichtet, dass die Teilnehmenden den Abstand von 1,5 Metern untereinander und zu den Referentinnen und Referenten einhalten können. Ausgenommen sind Personen aus demselben Haushalt.
 
Bei Vorträgen muss jeder 2. Platz frei bleiben, ausser bei Personen aus demselben Haushalt. Bei Vorträgen ist die maximale Saalauslastung 50%.
Bei allen Veranstaltungen gilt die 2G-Regel mit Covid-Zertifikatspflicht.
 
Die Anzahl Teilnehmende wird entsprechend den Platzverhältnissen in den Kurs- und Gruppenräumen soweit reduziert, dass die Einhaltung der Abstandsregelung möglich ist.
 
Im Kloster St. Elisabeth wird bei Kursen keine Verpflegung angeboten.
 
Die Unterrichtsgestaltung (insbes. Methodenwahl) wird so angepasst, dass die Distanzregeln eingehalten werden können.
 
Der Saaleinlass zu Vorträgen wird so gestaltet, dass es keine Personenstaus gibt.
 
Die Verkehrswege in den Häusern sind grundsätzlich unproblematisch und werden bei Bedarf gesteuert.
 
 
2. Massnahmen zur Einhaltung der Vorgaben zur Hygiene
 
Bei den Eingängen werden Desinfektionsmittel zur Verfügung gestellt.
 
In allen Räumlichkeiten wird regelmässig und ausgiebig gelüftet.
 
Tische, Stühle, wiederverwendbare Kursuntensilien, Türgriffe, Kaffeemaschine und andere Objekte, die oft von mehreren Personen angefasst werden, werden regelmässig gereinigt und nach Möglichkeit desinfiziert.
 
Zeitungen werden aus Gemeinschaftsbereichen entfernt.
 
 
 
 
3. Massnahmen zum Schutz von besonders gefährdeten Personen und zum Ausschluss von Personen, die krank sind oder sich krank fühlen
 
Die Kursteilnehmerinnen und Kursteilnehmer werden darauf hingewiesen, dass
  • Personen, die einzelne COVID-19-Symtome (Anhang 2) zeigen oder im Kontakt mit infizierten Personen waren, von Präsenzveranstaltungen ausgeschlossen sind.
  • Teilnehmende, die nachweislich vom Corona-Virus betroffen waren, erst zehn Tage nach überstandener Krankheit an einer Veranstaltung teilnehmen dürfen.
  • Personen, die eine Erkrankung mit erhöhtem Risiko aufweisen, wird empfohlen, bis auf Weiteres auf die Teilnahme von Präsenzveranstaltungen zu verzichten.
Referentinnen und Referenten, die nachweislich vom Corona-Virus betroffen waren, dürfen erst zehn Tage nach überstandener Krankheit wieder Veranstaltungen leiten.
 
4. Massnahmen zu Information und Management
 
Bei den Eingängen werden die Informationsmaterialien der Regierung betreffend Distanz- und Hygieneregeln gut sichtbar angebracht.
 
Referentinnen und Referenten werden explizit instruiert zum Schutzkonzept und weisen beim Kursstart auf die geltenden Distanz- und Hygieneregeln sowie auf die angepasste Methodenwahl hin.
 
Die Mitarbeitenden werden über die geltenden Schutzmassnahmen im Kloster St. Elisabeth informiert.
 
Dieses Schutzkonzept wird auf der Website publiziert, so dass auch Transparenz gegenüber von Verantwortlichen von Gastkursen herrscht.
 
Das Management stellt sicher, dass die Umsetzung der im Schutzkonzept festgelegten Massnahmen regelmässig kontrolliert werden.
 
 
 
Anhang 1: Maximale zulässige Anzahl Personen in den Räumen
 
 
  Fläche m2 Sitzplätze bei Vortragsbestuhlung Sitzplätze bei Seminarbestuhlung
Bastelraum Haus Maria De Mattias
 
68 30 24
Vortragsraum Haus Maria De Mattias
 
56   14
Aula Realschule St. Elisabeth
 
90 40  
 
 
 
Anhang 2: COVID-Symptome gemäss BAG (Stand 24.4.20)
 
Diese treten häufig auf:
  • Husten (meist trocken)
  • Halsschmerzen
  • Kurzatmigkeit
  • Fieber, Fiebergefühl
  • Muskelschmerzen
  • Plötzlicher Verlust des Geruchs- und/oder Geschmackssinns
Selten sind:
  • Kopfschmerzen
  • Magen-Darm-Symptome
  • Bindehautentzündung
  • Schnupfen
Die Krankheitssymptome sind unterschiedlich stark, sie können auch leicht sein. Ebenfalls möglich sind Komplikationen wie eine Lungenentzündung.
 
 

© Kloster St. Elisabeth, Duxgass 55, 9494 Schaan - Telefon 00423 239 64 44
Anzahl Besucher: 739999   -   Letzte Aktualisierung: 31. Mai 2023